Die Flugbetriebsordnung

Einige Punkte aus unserer Flugbetriebs- und Platzordnung


  • Jeder Pilot ist für die Durchführung seiner Flüge voll verantwortlich.
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  • Es besteht Versicherungspflicht.
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  • Es dürfen nur zugelassene Fernsteuerungen zum Einsatz kommen.

 

  • Das Modellfluggelände befindet sich im Bereich des Tiefstfluggebietes "3" der Bundeswehr. Mindestflughöhe= 75 Meter. Das bedeutet für uns folgende Flugzeiten:
  1. Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag müssen wir vor 17:00 Uhr deutlich unter 150 Metern fliegen.
  2. mittwochs liegt unsere Flug- Obergrenze bei deutlich unter 75 Metern ( bis 17:00 Uhr);       
  3.  Ausnahme für Mittwoch: die Infozentrale in Köln bestätigt, daß an diesem Tag kein Tiefstflug stattfindet. Tel.0130/862073
  • Flugbetrieb mit Verbrennermotoren darf generell nur zu folgenden Zeiten stattfinden: 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Spätestens aber bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang.
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  • Vor Beginn des Flugbetriebs ist das Sicherheitsnetz aufzuspannen.
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  • Der Flugbetrieb darf nur in ausreichendem Sicherheitsabsand zu Personen und sonstigen Einrichtungen durchgeführt werden.
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  • Bei Flugbetrieb von mehr als 2 Piloten, muß ein Flugleiter eingesetzt und das Flugleiterbuch geführt werden.
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  • Es dürfen nur max. 3 Verbrennermodelle und insgesamt max. 5 Modelle zugleich betrieben werden.
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  • Das Startgewicht darf 25 Kg nicht überschreiten.
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  • Bei Verbrennermodellen ist ein Messprotokoll erforderlich.

        Als Geräuschobergrenze bei wurden 80 dbA festgelegt.

        Bei 2 Modellen darf jedes Modell nur 77 dbA haben

        Bei 3 Modellen sind es jeweils nur 75 dbA.

  • Die Flugmodelle haben den manntragenden Flugzeugen stets auszuweichen.
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  • Die Piloten stehen beim Fliegen immer zusammen damit sie sich absprechen können. Start und Landung sind laut anzusagen.
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  • Zuschauer halten sich nur hinter dem Sicherheitszaun auf.
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  • Es darf nur gestartet und gelandet werden, wenn sich keine Personen im An- und Abflugsektor befinden.
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  • Gastflugbetrieb findet nur in Anwesenheit von Vereinsmitgliedern statt.
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  • Weisungsberechtigt für den Flugbetrieb sind der Flugleiter und der Vorstand.

 

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